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MARCO FICK
Schornsteinfegermeister
Gebäudeenergieberater  (HWK)

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Lexikon K - O

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K
Kaminöfen der Bauart 1
Kaminöfen der Bauart 1 haben einen geschlossenen Feuerraum, dessen Tür nur zur Bedienung geöffnet wird. Bei Kaminöfen der Bauart 1 muss durch die Konstruktion sichergestellt sein, dass der Feuerraum, mit Ausnahme der Bedienung, stets geschlossen ist, auch dann wenn der Kaminofen nicht betrieben wird. Nicht selbst schließende Fülltüren dürfen keine größere Öffnung als 0,05 m freigeben.
(gemäß Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)

Kaminöfen der Bauart 2
Kaminöfen der Bauart 2 haben eine verschließbare Feuerraumöffnung und können mit geschlossener oder offener Feuerraumtür betrieben werden.
(gemäß Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)

Kern des Abgasstromes
den Teil des Abgasstromes, der im Querschnitt des Abgaskanals im Bereich der Meßöffnung die höchste Temperatur aufweist
(gemäß Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen -1. BImSchV- vom 14. März 1997)

Kombinierte Luft-Abgas-Anlage
Die kombinierte Luft-Abgas-Anlage ist eine Einrichtung zum Zuführen der Verbrennungsluft und Abführen der Abgase von Gasfeuerstätten ins Freie.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)

L
LAS
Das Luft-Abgas-System (LAS) ist eine Anlage mit zwei nebeneinander oder ineinander angeordneten Schächten, die raumluftunabhängigen Gasfeuerstätten mit Gebläse Verbrennungsluft zuführen und deren Abgas über Dach ins Freie abführen.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)

Leitern
Leitern (im Sinne der UVV Leitern und Tritte vom 1. Januar 1993) sind ortsveränderliche Aufstiege mit Stufen oder Sprossen, die mit Wangen oder Holmen verbunden sind, sowie Steigleitern.
(gemäß UVV Leitern und Tritte vom 1. Januar 1993)

Luft-Abgas-System
Abgasanlage mit nebeneinander oder ineinander angeordneten Schächten, für raumluftunabhängige Feuerstätten. Es führt den Feuerstätten Verbrennungsluft über den Luftschacht von der Mündung zu und deren Abgase über den Abgasschacht ins Freie ab
(gemäß VoSchA vom .....)

Das Luft-Abgas-System (LAS) ist eine Anlage mit zwei nebeneinander oder ineinander angeordneten Schächten, die raumluftunabhängigen Gasfeuerstätten mit Gebläse Verbrennungsluft zuführen und deren Abgas über Dach ins Freie abführen.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)

Lüftungsanlagen
Be- und Entlüftungsanlagen: Anlagen (Schacht und/oder Leitung), die für den Betrieb von Feuerstätten zur Be- und Entlüftung erforderlich sind
(gemäß Kehr- und Überprüfungsordnung Hamburg vom ....)

Luken
Luken im Sinne der Sicherheitsregeln für Schornsteinfegerarbeiten sind verschließbare Öffnungen in Geschoßdecken und anderen waagerechten Flächen.
(gemäß Sicherheitsregeln für Schornsteinfegerarbeiten)

M
Mastleitern
Mastleitern (im Sinne von UVV Leitern und Tritte vom 1. Januar 1993) sind Leitern, die zur Benutzung senkrecht oder nahezu senkrecht am Mast befestigt werden.
(gemäß UVV Leitern und Tritte vom 1. Januar 1993)

Mechanische Leitern
Mechanische Leitern (im Sinne von UVV Leitern und Tritte vom 1. Januar 1993) sind fahrbare, freistehende Schiebeleitern mit oder ohne Arbeitskorb, die handbetrieben, mittels Winden, aufgerichtet und ausgeschoben werden.
(gemäß UVV Leitern und Tritte vom 1. Januar 1993)

Mehrschalige Schornsteine
sind Schornsteine mit mehrschaligen Wänden. Die Schalen können aus unterschiedlichen Baustoffen bestehen.
(gemäß DIN 18160-1)

Mehrzweckleitern
Mehrzweckleitern (im Sinne von UVV Leitern und Tritte vom 1. Januar 1993) sind Steh- oder Anlegeleitern, die zur jeweils anderen Leiterbauart umgerüstet werden können.
(gemäß UVV Leitern und Tritte vom 1. Januar 1993)

N
Naturbelassenes Holz
Holz, das ausschließlich mechanischer Bearbeitung ausgesetzt war und bei seiner Verwendung nicht mehr als nur unerheblich mit Schadstoffen kontaminiert wurde
(gemäß Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen -1. BImSchV- vom 14. März 1997)

Nebenluftvorrichtung
Die Nebenluftvorrichtung ist ein Bauteil, über das der Abgasanlage selbsttätig Nebenluft zugeführt wird.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)

Nebenluftvorrichtungen
Nebenlufteinrichtungen sind Bauteile, die Schornsteinen selbsttätig Nebenluft zuführen.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)

Nennwärmeleistung
Als Nennwärmeleistung gilt die auf dem Typenschild der Feuerstätte angegebene Leistung, die in den Grenzen des auf dem Typenschild angegebenen Wärmeleistungsbereiches fest eingestellte höchste Leistung der Feuerstätte oder bei Feuerstätten ohne Typenschild die nach der aus dem Brennstoffdurchsatz mit einem Wirkungsgrad von 80% ermittelte Leistung.
(gemäß Feuerungsverordnung - FeuVO HH vom .....)

Nennwärmeleistung
die höchste von der Feuerungsanlage im Dauerbetrieb nutzbar abgegebene Wärmemenge je Zeiteinheitist die Feuerungsanlage für einen Nennwärmeleistungsbereich eingerichtet, so ist die Nennwärmeleistung die in den Grenzen des Nennwärmeleistungsbereichs fest eingestellte und auf einem Zusatzschild angegebene höchste nutzbare Wärmeleistung
(gemäß Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen -1. BImSchV- vom 14. März 1997)

Nennwärmeleistung
Nennwärmeleistung ist die vom Hersteller auf dem Geräteschild genannte Wärmeleistung.
(gemäß Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)

Nicht begehbare Bauteile
Nicht begehbare Bauteile im Sinne der Sicherheitsregeln für Schornsteinfegerarbeiten sind Bauteile, die beim Begehen brechen können. Dies können z.B. sein: Lüftungskanäle, abgehängte Zwischendecken, Asbestzement-Wellplatten, Lichtplatten, Glasdächer, Trapezbleche, Oberlichter, Sonnenkollektoren.
(gemäß Sicherheitsregeln für Schornsteinfegerarbeiten)

Nutzungsgrad
ohne Zusatzschild gilt als Nennwärmeleistung der höchste Wert des Nennwärmeleistungsbereichs
(gemäß Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen -1. BImSchV- vom 14. März 1997)

O
Ofenrohre
Frei in Aufenthaltsräumen verlaufende Leitungen von Einzelfeuerstätten für feste und flüssige Brennstoffe, die dazu bestimmt und geeignet sind, Abgas von der Feuerstätte in die Abgasanlage zu leiten. Dazu zählen auch die Ofenrohre von offenen Kaminen und Kaminkassetten
(gemäß Kehr- und Überprüfungsordnung Hamburg vom .....)

Offener Kamin
Feuerstätte für feste Brennstoffe, die bestimmungsgemäß offen betrieben werden kann, soweit die Feuerstätte nicht ausschließlich für die Zubereitung von Speisen bestimmt ist
(gemäß Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen -1. BImSchV- vom 14. März 1997)

Ölderivate
schwerflüchtige organische Substanzen, die sich bei der Bestimmung der Rußzahl auf dem Filterpapier niederschlagen
(gemäß Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen -1. BImSchV- vom 14. März 1997)




 
 
 
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